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Home > Gemeinde > Aktuelles > Zugang zu den Gemeindeämtern nur mit Grüner Bescheinigung erlaubt
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Im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 3 vom 13.01.2022 ist der Zugang zu den öffentlichen Ämtern vom 1. Februar bis zum 31. März 2022 nur nach Vorweisen der grünen Bescheinigung (3G-Bescheinigung) erlaubt.
24.01.2022
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