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Beantragung des SPID

Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden. An deren Stelle tritt der SPID als einzige digitale Identität für die Zugriffe auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des Staates. Das bedeutet, dass demnächst viele Bürger diesen SPID beantragen müssen. Anbei eine Hilfestellung für die Bürger mit dem Beispiel, dass der Bürger den SPID über den Provider Poste Italiane beantragt.

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26.06.2018