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Verbot des Entzündens von Feuerwerkskörpern

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr infolge der trockenen Witterung und des Rundschreibens des zuständigen Landesrates Dr. Arnold Schuler vom 29.12.2016 wird mitgeteilt, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet das Entzünden von Feuerwerkskörpern verboten ist. Siehe auch die eigene Anordnung Nr. 20/2016 und oben angeführtes Schreiben, veröffentlicht auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde!

30.12.2016