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Einreichung der Gesuche als Wahlsitzvorsitzende

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Interessierte Wähler können bis 31.10.2011 das Gesuch um Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsitzvorsitzenden einreichen.

Im Gesuch muss Nachstehendes angeführt werden:

- Familienname und Vorname;

- Geburtsdatum und Geburtsort;

- Wohnsitz, mit Angabe der Straße und Hausnummer;

- Beruf, Gewerbe oder Tätigkeit;

- Studientitel.

Voraussetzungen sind:

- der Antragsteller muss Wähler der Gemeinde sein;

- das siebzigste Lebensjahr nicht überschritten haben;

- mindestens den Abschluss einer Oberschule besitzen.

Ausgeschlossen sind laut Gesetz:

- die Bediensteten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Transportministeriums;

- die im Dienst stehenden Angehörigen der Streitkräfte;

- die Provinzialärzte, die Amtsärzte und die Gemeindeärzte;

- die Gemeindesekretäre und die Bediensteten der Gemeinden, die zum Dienst in den Gemeindewahlämtern zugeteilt oder abgeordnet sind;

- die Kandidaten der Wahlen, für welche die Abstimmung erfolgt.

20.06.2011