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Ermäßigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle für die Abnehmer: Nicht-Haushalte - Jahr 2021 - Einreichefrist: 31.10.2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeindeämter bleiben am Freitag, den 26.04., geschlossen!

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 200 vom 30.07.2021 wurde eine Reduzierung der Grundgebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle um 70% für das Jahr 2021 für die Abnehmer Nicht-Haushalte zu genehmigen, die von Zwangsschließungen oder Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 betroffen waren, genehmigt.

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 230 vom 01.09.2021 wurden die Modalitäten, Inhalte und Fristen für das Einreichen der entsprechenden Anträge genehmigt.

Um in den Genuss dieser Ermäßigung zu gelangen ist es erforderlich, dass

- im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 ein Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Gesamtumsatz im Zeitraum vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020 festgestellt wird;

- innerhalb 31.10.2021, bei sonstigem Verfall der Begünstigung, der Antrag um Ermäßigung unter Verwendung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formulars, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, eingereicht wird.

Der Antrag kann nur mittels zertifizierter E-Mail (ZEP) an folgende Adresse: ulfraustfelix.senalesanfelice@legalmail.it übermittelt werden.

Ansuchen und Eigenerklärung Reduzierung Müllgebühr 2021 Nicht-Haushalte (1,43 MB) - .PDF

14.09.2021