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Home > Gemeinde > Aktuelles > Einreichung der Gesuche als Wahlsitzvorsitzende
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Interessierte Wähler können bis 31.10.2011 das Gesuch um Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsitzvorsitzenden einreichen.
Im Gesuch muss Nachstehendes angeführt werden:
- Familienname und Vorname;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Wohnsitz, mit Angabe der Straße und Hausnummer;
- Beruf, Gewerbe oder Tätigkeit;
- Studientitel.
Voraussetzungen sind:
- der Antragsteller muss Wähler der Gemeinde sein;
- das siebzigste Lebensjahr nicht überschritten haben;
- mindestens den Abschluss einer Oberschule besitzen.
Ausgeschlossen sind laut Gesetz:
- die Bediensteten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Transportministeriums;
- die im Dienst stehenden Angehörigen der Streitkräfte;
- die Provinzialärzte, die Amtsärzte und die Gemeindeärzte;
- die Gemeindesekretäre und die Bediensteten der Gemeinden, die zum Dienst in den Gemeindewahlämtern zugeteilt oder abgeordnet sind;
- die Kandidaten der Wahlen, für welche die Abstimmung erfolgt.
20.06.2011
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